Tja, den Richtern ist Compact anscheinend nicht rechtsextrem genug, bzw. deren extremen Äußerungen sind denen wohl nicht "prägend" genug. Na ja, jetzt wissen wir wenigstens, dass wir uns nicht auf Verbote verlassen sollten, d. h. wir werden bei der AfD also vllt. doch mehr als ein Verbot brauchen...
Ein als „gesichert rechtsextrem eingestuftes Magazin“ hat die Grenze der Pressefreiheit mit Sicherheit überschritten. Wenn uns das nicht irgendwann mal auf die Füsse fällt, hatten wir alles schon einmal.
🔼 "Der Vorsitzende Richter schloss die Urteilsverkündung mit den Sätzen: "Der Senat hat es sich mit diesem Verfahren wahrlich nicht leicht gemacht. Er hat selbstverständlich - wie es Gerichten obliegt - nicht nach politischer Präferenz, sondern nach rein juristischen Maßstäben entschieden."
Man muss es vielleicht häufiger erwähnen, weil‘s nicht jedem klar ist: Auch wenn #Compact - obwohl rechtsextrem - nun nicht verboten ist, MUSS ES NIEMAND VERKAUFEN!
Das Urteil wird sich noch rächen. Just in dem Augenblick wenn die Verfassungsrichter verhaftet und in einem Konzentrationslager interniert werden und der Volksgrichtshof seine Arbeit aufnimmt.
Auch heute gilt wie bereits 1933 oder 1945, Juristen werden immer "gebraucht". Der eine oder andere Richter spekuliert sicherlich auf eine Anschlussverwendung.
Rechtsextremes Gedankengut hat eben auch in der Judikativen eine Tradition.
Wenn selbst das BVerwG betont, unpolitisch entschieden zu haben, weiß man: Das Toleranz-Paradoxon hat wieder zugeschlagen – Pressefreiheit auch für Demokratiefeinde. Freiheit heißt eben auch, sich täglich selbst auf die Probe zu stellen. Oder: Blumen für Elsässer, Bauchweh für die Republik. 🥀
Comments
Unsere Gesetzgebung erscheint mir infantil naiv 🥵
Rechtsextremes Gedankengut hat eben auch in der Judikativen eine Tradition.