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franzohnei.bsky.social
Alles wird gut, wenn nicht, wird es besser!
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Dachte ich mir auch 😂
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Was da passiert, hast du ja heute gelesen
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Das funktioniert aber nicht, siehe BVerwG-Rspr.
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Ja, weil die sich mit WDAs unterhalten und die rechtlich prüfen
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Klar, werden die DV das verfolgen, wenn es etwas zu verfolgen gibt, der Erlass kann sich nicht über das Gesetz hinwegsetzen
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in der BVerwG gibt es auf jeden Fall Verweise auf ältere Entscheidungen
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Ah so, ja, gibt schon weitere, ältere, die müsste ich raussuchen, will jetzt aber erstmal Sport machen 💪🏻😁
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Die ist noch nicht öffentlich, hätte sie auch gerne hier schon her kopiert.
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Es geht um die Personen, die im kameradschaftlichen Verhältnis zueinander stehen, der Regelung ist es egal, welches Geschlecht sie haben.
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Na, Fälle erzaubern kann ich nicht, aber die Ehe für alle gibt es noch nicht so lange, einfach warten, würde ich sagen; aber die Regeln aus § 12 SG hängen nicht am Geschlecht.
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Es geht nicht um das Geschlecht. Man kann diesen Fall hier mit allen Geschlechtskonstellationen durchspielen, ändert aber an der rechtlichen Wertung nichts.
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Sie ist gar nicht betroffen und das Institut der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte wiegt schon sehr schwer.
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Ist doch längst entschieden und bekannt
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naja . . .
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Wird ja nicht verboten. Sie soll nur die zugrundelegende Ehe öffnen oder beenden.
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Das ergibt sich aus dem Rechtsinstitut der Ehe, was anderes haben wir als besonders geschützte Beziehungstypus aktuell nicht im GG. Die Rechtsprechung vom BVerwG dazu ist auch schon länger bekannt.
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Es gibt bindende Rechtsprechung dazu und an der haben wir uns als Verwaltung zu halten.
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Was soll da nicht drin stehen? Die Kameradschaft und die Recht der Kameraden zu schützen steht dort 🤷🏼‍♂️
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Das geht an der Sache vorbei. Da es nicht um die Person geht, die nicht im Soldatenverhältnis ist. Die Partner:innensuche ist vollkommen unproblematisch für die Person ohne Soldatenstatus. Wenn man dann auch Soldat:innen daten will, sollte man eben die Ehe entweder öffnen oder beenden.
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Wo steht es nicht drin? In der Entscheidung des BVerwG steht sehr deutlich drin.
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Das BVerwG ist da eindeutig und wir haben der Vorrang des Gesetzes gilt.
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Keinen wirklich, zumal sie sich teils auch selbst widerspricht und teils entgegen seiner Zielvorstellung formuliert ist.
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Es wurde der Soldat veurteilt, weil er der Schuldige ist. Die "Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft" wird einzig und allein in dem Zusammenhang herangezogen, dass das Ende dieser nach dem Fehlverhalten des Soldaten lag. Da muss man schon akrobatisch denken, um die Frau als Täterin zu sehen
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Das Soldatenverhältnis ist grundständig anders und daher anders geregelt, die daraus resultierenden Regeln sind eben nicht so wie im Zivilleben.
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Sage ja nur, dass das BVerwG selbst davon spricht, dass es reicht, wenn bekannt ist, dass die Ehe offen gelebt wird. Die mir bekannten Fälle waren bekannt, ohne das man eine Rundmail, einen berittenen Reiter o.ä. schicken musste.
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Die Frau kann das selbst entscheiden. Es geht um die Entscheidung des Kameraden, mit dem verheirateten Partner eines Kameraden zu schlafen. Deswegen wird der Kamerad bestraft. Er hätte nein sagen können
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Das ist nur ein Erlass aus dem Ministerium. § 12 SG ist ein Gesetz. Versimpelt kann das Untere das Obere nicht ändern oder brechen.
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Na, das ist eine Perspektive, aber § 12 SG gibt eben noch eine andere auf.
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Gezi-Soldat:innen wissen alles
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Reicht, wenn es bekannt ist 🤙🏻
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Kein Witz, deshalb fragen manche bei verheirateten Personen vorher ob sie oder die andere Person bei der Bundeswehr sind, bevor die Affäre begonnen wird 🤷🏼‍♂️
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Das mag sein, aber beim Sex sind ja beide aktiv beteiligt. Es ist ja nicht nur das Handeln einer Person.
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Aber genau das sollte man absprechen, egal in welchem Beziehungstyp und dann wäre es auch kein Diszi, wie bspw. bei einer offenen Ehe das BVerwG ja selbst schreibt.
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Wie das?
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Die außenstehende Person soll sich aber raushalten, bis die mit der Ehe involvierten Personen es klar haben. Bei einer Öffnung bspw. gäbe es ja kein Problem.
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Nicht psychisch labil, aber es gibt nicht umsonst Drillausbildungen, es reichen manchmal 3 Sekunden gedacht statt gehandelt, damit etwas ganz böse ausgeht.
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Postboten haben auch eine vollkommen andere Tätigkeit.
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Die beiden waren halt noch nicht getrennt, die Ehe noch nicht gescheitert. Empfehle aber generell die Entscheidung als Ganze zu lesen, da sind schon gute Stellen drin.
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Disziplinarsachen haben eben ihren formalen Weg und dort spielt es nun mal.
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Genau der Punkt der Trennung ist zu dem Zeitpunkt noch nicht erreicht gewesen, aber deshalb hat man ihm ja den Irrtum zu Gute gehalten.
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Du brauchst eben ein gut geschütztes Bezugssystem und im GG findet sich da nicht so viel.