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maximilianwerner.at
Innenpolitik-Redakteur beim STANDARD, gerne über Parlamentarismus und auch Vorarlberg. Laut Oma „informativ mit einem Schuss Humor“. Kaum privat hier.
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Meines Wissens verboten, außer in den verordneten ausgenommenen Gebieten.
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Christian Neuwirth, der Sprecher des Rechnungshofes, schreibt daher auf Anfrage, dass der Rechnungshof keine inhaltliche Stellungnahme im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens (offen für alle auf der Parlamentshomepage) abgeben werde. Und: 3/3
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Die FPÖ hatte beantragt, den Entwurf von externen Stellen noch kurz begutachten zu lassen. Rechnungshofpräsidentin Kraker hatte am Dienstag gesagt, dass sie sich "gerne" zu einer Stellungnahme "bereit erkläre", wenn sie der Verfassungsausschuss darum bitte. Das ist jetzt (leider) nicht passiert. 2/2
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Der Verfassungsausschuss des Nationalrates hat den Antrag heute ohne inhaltliche Änderungen – gegen die Stimmen der FPÖ – beschlossen. Damit steht einem Beschluss in einer der nächsten Nationalratssitzungen Anfang Juli nichts mehr im Wege. 1/2
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Es ist dies übrigens die erste Angelobung von (Vize-)Präsident:innen des Verwaltungsgerichtshofes für Alexander Van der Bellen. Ein:e Rechnungshofpräsident:in fehlt ihm auch noch. Insgesamt hat der Bundespräsident seit seinem ersten Amtsantritt im Jänner 2017 bereits 224 Angelobungen durchgeführt.
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Ja, genau, danke für die Ergänzung!
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Eigentlich nicht?
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Aber das würde ja bedeuten, dass der Herr Vizekanzler schon vor dem transparenten Ausschreibungsverfahren wusste wen er auswählt…
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Oder die Argumentation, dass das Regierungsprogramm bei der Nachbesetzung nicht greift, weil das entsprechende Kapitel im Regierungsprogramm nur für Regierungsbeschlüsse gilt, setzt sich durch…
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Statistik Austria ist doch schlussendlich immer irgendwie BKA, Rechnungshof halt leider kein informationspflichtiges Organ :(
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Sorry, muss nochmal fragen: Rechtlich nicht klar ist, ob der Beliehene auch der direkten Informationspflicht unterliegt und man drum mit einem Antrag bei ihm zum Verwaltungsgericht kommt, oder ob man in die Verwaltung muss, um von dort einen Bescheid zu bekommen?
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Danke!
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Ich hab das schon noch gehört daheim
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es war ein bisschen ein scherz (glaube ich)
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Auch rein handwerklich ist der Gesetzesantrag eine Farce. In den vier Ziffern hat die Parlamentsdirektion ganze acht Verstöße gegen die legistischen Richtlinien gefunden, wie sich aus der ersten Spalte der Textgegenüberstellung ergibt (Anmerkungen in Grün): www.parlament.gv.at/dokument/XXV...
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aso das wars also schon wieder perfekt
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REGEN REGE EGE GE G GU FGU FGUS UFGUS UFGUSS AUFGUSS
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Was passiert dann?
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Wobei man in so einem Fall ja keinen Bescheid bekommt, sondern direkt beim VwG den Antrag stellt, oder?
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"Welche Informationen müssten Sie von Haus aus automatisch veröffentlichen, wären Sie eine Gemeinde mit mehr als 5000 Einwohner:innen?"
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Also anders gesagt: Eigentlich hätten es die Antragssteller:innen gar nicht so explizit reinschreiben müssen, dass sie das Gesetz rückwirkend auf noch nicht rechtskräftig entschiedene Fälle anwenden lassen wollen (und mich dadurch erst darauf aufmerksam werden lassen)?
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Dieser Teil der Regel wird in den Begründungen zum Gesetzesantrag nicht begründet.
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Ohne irgendetwas klein reden zu wollen – beim Standard stehen im Text eh die folgenden beiden Sätze: „Auch auf der Website des STANDARD war wenige Minuten lang ein Bericht über den vermeintlichen Tod der Schriftstellerin zu sehen. Wir bedauern den Fehler und überprüfen unsere internen Abläufe.“
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Danke!!
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Warum haben mit Vorarlberg, Tirol und Salzburg „die drei westlichen“ Bundesländer so vergleichsweise niedrige Werte?
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Ja, genau, so wie ich das verstehe. Und wenn ihr die Trennung zu kompliziert gewesen wäre, hätte sie keinen Regierungsaccount gebraucht/betreiben müssen.
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Es würde ja zum Beispiel niemand Gewessler daran hindern, den Spaß auf ihrem Parteiaccount abzufeiern (und alles andere, was sie in ihrer Arbeit als Ministerin macht). Nur halt gepostet von Menschen, die in der Partei arbeiten.
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Vielleicht muss ja jetzt der Rechnungshof seine Prüfungen noch ein bisschen ausweiten…
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Ich finde das nicht gut.
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Aber doch auch auf noch nicht anhängige Verfahren, oder?
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Die Regeln werden für die Zukunft und rückwirkend geändert.
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Das hier: bsky.app/profile/did:...
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Das ist ein Seminar das ich auch nur jedem empfehlen kann (Ebenfalls Ressort Tanner)
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Ich glaub nichts
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Damit hat die seit Jahren Social-Media-Arbeit von Regierungen zwar eine gewisse gesetzliche Grundlage, aber die Grundproblematik bleibt dennoch: Regierungspolitiker:innen können sich ihren Account von Inhalten der öffentlichen Hand (mit)aufbauen lassen; Oppositionspolitiker:innen nicht. /end