Nachdem nun öffentlich würde, dass Rosenkranz seinen Büroleiter Schimanek aufgrund des Verdachts nationalsozialistischer Wiederbetätigung nicht suspendieren will, wäre es wirklich an der Zeit, sich über eine Möglichkeit zur Abberufung Gedanken zu machen. Die Verfassungsmehrheit dazu wäre da!
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100% (Stimmen aller Parteien im Nationalrat) - 28,8% (FPÖ-Ergebnis bei der NR-Wahl 2024) = 71,2% und das ist bei weitem mehr als die dafür notwendige 2/3 Mehrheit!
Abberufung von wem? Dem NR-Präsidenten? Um das zu ändern braucht es eine 2/3-Mehrheit. Nur weil sich diese mathematisch ausgeht, heißt das doch noch lange nicht, dass auch 2/3 der Nationalräte dafür sind.
Wär mir neu, dass sich die Parteien dafür aussprechen.
Ich nenn das heuchlerisch-demokratische Strukturen.
* FPÖ 57
* ÖVP 51
* SPÖ 41
* Neos 18
* Grüne 16
We are so doomed as a nation. And as a species anyway.
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https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2023_I_177/BGBLA_2023_I_177.pdfsig
**) Arbeitsrechtliche Bestimmungen, § 6 Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz (ParlMG):
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001185
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Wie auch immer: Um ihn nach VerbotsG loswerden zu können bräuchte es eine rechtskräftige Verurteilung. Mit der ist, wenn überhaupt, nicht in der Legislatur zu rechnen.
Wär auch ein guter Ansatz von #Babler, das zur Vorbedingung zu machen!