Falls das Zustrombegrenzungsgesetz gemeint ist: Das wird schon deswegen nicht den „illegalen Zustrom“ begrenzen, weil es im Kern den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aussetzt: Es verhindert, dass diese Personen Angehörige nach Deutschl holen können; es verhindert „legale Migration“.
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Rudi Bachmann
Ich fände es gut, wenn man zumindest auf der analytischen Ebene mal mindestens vier Fragentypen trennen könnte: 1) Sachfragen wie “Führen die Maßnahmen im Zuwanderungs-begrenzungsgesetz” überhaupt zur Erreichung der deklarierten Ziele wie Reduktion von (irregulärer) Migration,
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