"Die Verantwortlichkeit eines ehemaligen berufsmäßigen Betreuers" #DSGVO

-> "Es muss also im Ergebnis genau unterschieden werden, ob es sich um einen noch bestellten oder ehemaligen Betreuer handelt"

https://www.datenschutz-notizen.de/die-verantwortlichkeit-eines-ehemaligen-berufsmaessigen-betreuers-3952490/

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