"Datenabfrage für private Zwecke: 3.500 Euro #Bußgeld" #Mitarbeiterexzess #DSGVO

-> "Bestätigt wurde der Landesbeauftragte zuletzt durch eine aktuelle gerichtliche Entscheidung des OLG Stuttgart zum sogenannten „Mitarbeiterexzess“"

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/datenabfrage-fuer-private-zwecke-3-500-euro-bussgeld/

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