"OLG Stuttgart zum #Mitarbeiterexzess: DSGVO-#Bußgeld gegen Angestellte"

-> "Praxisrelevant ist hierbei die Einordnung durch das OLG, wann Mitarbeiter, die für arbeitsfremde Zwecke personenbezogene Daten verarbeiten, selbst zu Verantwortlichen werden"

https://www.delegedata.de/2025/03/olg-stuttgart-zum-mitarbeiterexzess-dsgvo-bussgeld-gegen-angestellte/

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