Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG sagt u. a. aus, dass #Abgeordnete des #Bundestag an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden und nur ihrem #Gewissen unterworfen.
Wenn jedoch eine #Partei genau schaut, wie sehr das Gewissen von der #Parteilinie abweicht, ist man bald kein Abgeordneter mehr!
#Politik #Wahl
Wenn jedoch eine #Partei genau schaut, wie sehr das Gewissen von der #Parteilinie abweicht, ist man bald kein Abgeordneter mehr!
#Politik #Wahl
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