Wir haben heute gleich in zwei Eilverfahren vor dem Sozialgericht Hamburg gewonnen! Die Stadt Hamburg darf Geflüchteten nicht einfach die Sozialleistungen streichen und sie der Verelendung preisgeben, obwohl sie noch garnicht an den zuständigen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden können.
Erfolg! 🙌 Das Sozialgericht Hamburg stellt heute klar: Geflüchteten den Anspruch auf Sozialleistungen komplett zu nehmen, ist rechtswidrig! Ein wichtiger Sieg für den Schutz des menschenwürdigen Existenzminimums.
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