»Denn bis heute schützt das ›Gräbergesetz‹ auch die Grabstätten von Massenmördern und erinnert ihrer so namentlich, während die Mehrheit ihrer Opfer an meist unbekannten Stellen namenlos verscharrt liegt. …
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2019 schrieb der Volksbund dazu:
»10 % der Toten aus SS-Verbänden generell von den Kriegsgräberstätten zu entfernen, ist neben der technischen Machbarkeit nach 75 Jahren auch inhaltlich schwer zu begründen.«
...und weiter: "Unser Weg ist es daher, über ihre und andere Biographien zu berichten und ein Bewusstsein für die Folgen von überzogenem Nationalismus, von Krieg und Gewalt zu schaffen."
Noch im Juni 2021 lehnte der Deutsche Bundestag einen Antrag der Linksfraktion auf Revision des Gesetzes mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD ohne Begründung ab.«
Christian Schmittwilken in »Zentralen des Terrors«.
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»10 % der Toten aus SS-Verbänden generell von den Kriegsgräberstätten zu entfernen, ist neben der technischen Machbarkeit nach 75 Jahren auch inhaltlich schwer zu begründen.«
Christian Schmittwilken in »Zentralen des Terrors«.