Nr. 4: Die Bescheinigungen mit der Freigabe der letzten Jahren wären bei uns nur nicht im System hinterlegt, weshalb ich sie nicht finden können. - Nein, das kann ich ausschließen.
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Nr. 2: ich hätte Schuld, dass d. RS jetzt Geld verliert. - Nein, RS hat Schulden & daher keinen Anspruch auf das Guthaben.
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RS hätte bereits vor 10 Jahren in die Inso gehen können, aber da RS keine "Schuld" an den Schulden hat, kommt das auf gar keinen Fall in Frage.
Wir sind keine Dienstleister und RS ist weder Kunde noch König.
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