Wo wir hier so schön unter uns sind #TeamDatenschutz. Was meint ihr, wann kommen auch die deutschen Aufsichtsbehörden endlich drauf, dass IP-Adressen alleine kein personenbeziehbares Datum sind? Denn:
1. EG 30
2. EuGH Breyer C-582/14, 2016
3. EUG, T-557/20, 2023
Im Einzelnen: 1/
1. EG 30
2. EuGH Breyer C-582/14, 2016
3. EUG, T-557/20, 2023
Im Einzelnen: 1/
Comments
Eine dyn. IP-Adresse kann alleine nie pb sein. Man braucht immer ein DATUM dazu, wann sie genutzt wurde.
So wie im Hotel: „Zimmer 23“ ist nie pb, sofern man nicht dazu sagt an welchem Tag jmd drin übernachtet haben soll.
Richtig wäre: Mit welchen zusätzlichen Daten ist eine IP (dyn/statisch, v4/v6?) für wen pbD?
Wird dann aber ein bisschen lang.
Verstehe das Problem, aber die Emotionen würde ich jetzt nicht hochfahren.
Aber @hanswurst.bsky.social spricht spannende Folgefragen an: /1
Aber der Personenbezug!1!!111
🤔
Weil ich im Online-Shop angemeldet bin weiß jemand Namen und IP-Adresse und damit ist das auch für andere einsehbar, zumindest prinzipiell?
Mein Verständnis von "Mittel stehen zur Verfügung" ist ja letzteres, aber das ist ja eben Laiensicht.
(Im ersteren Fall find ich das eh eindeutig)
"Was meint ihr, wann kommen auch die deutschen Aufsichtsbehörden endlich drauf, dass IP-Adressen alleine kein personenbeziehbares Datum sind?"
Meine Antwort:
"Eher friert die Hölle zu."
;-)
;-)
Ich sehe ein zartes Pflänzchen langsam wachsen und erblühen.
Positiv genug?
;-)
So dann mach ich hier mal weiter. :)