Frage (totally open to be discussed, but behave!):

Wenn der Verfassungsschutz eine Partei eindeutig als verfassungswidrig/feindlich einstuft, wohnt dann nicht der Verfassung inhärent ein Auftrag an die Legislative inne, den Antrag beim BVerfG auf ein Parteiverbot zu stellen, inne? Andernfalls 1/

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