He @arbeiterkammer.bsky.social , wie wird arbeitsrechtlich eigentlich richtig entschieden welches Elternteil in Pflegeurlaub geht wenn ein Kind krank wird. Oder wird das dem freien Markt überlassen?
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Eine sehr gute Frage.Erlaube mir,eine Frage hinzuzufügen:Wenn man alleinerziehend ist&alleiniges Obsorgerecht(wegen Schutz d Kindes)hat,warum bekommt man den Pflegeurlaub der-an d Zeugung beteiligten-Person nicht einfach „gutgeschrieben“?Auch nicht,wenn diese Person keinerlei Kontakt zum Kind hat?
Sollte der Anspruch auf Pflegefreistellung nach § 16 UrlG (1 Woche) aufgebraucht sein und ein:e Alleinerzieher:in erneut ein erkranktes Kind pflegen müssen, kann auf weitere (ebenfalls auf den Einzelfall bezogene) Freistellungsmöglichkeiten zurückgreifen (Stichwort Dienstverhinderung).
Danke, das ist ein freundliches Angebot. Aber warum von einem nicht obsorgeberechtigten „Eltern“-Teil die Pflegetage nicht einfach dem obsorgeberechtigten u. obsogeverpflichteten(!) Elternteil übertragen werden können, möchten vielleicht mehrere wissen. Nicht nur ich persönlich.
Gesetz schreibt nicht vor, wie sich Eltern Pflege eines kranken Kindes aufzuteilen haben. Als Grundsatz gilt: Abwesenheiten verhältnismäßig kurz halten, alternative Betreuungsmöglichkeiten nutzen. Letzteres ist natürlich einzelfallbezogen, Alleinerziehende dürfen hier nicht benachteiligt werden. 1/2
Danke für die Infos. Wird also ohne Entgegenwirken in Kauf genommen dass die Mutter den Großteil nimmt? Wenn der Vater das machen will, wird das am Arbeitsplatz ja als Willkür gesehen, und hat zwar keine offiziellen Konsequenzen, aber wird oft negativ wahrgenommen. Hier gehört top-down geregelt
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https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/pflege/Pflegefreistellung.html