Das ist der zentrale Satz aus dem Urteil des BVerfG zur NPD 2017 – wichtig für das Gesamtverständnis:
„Eine Partei kann auch dann verfassungswidrig sein, wenn sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele ausschließlich mit legalen Mitteln und unter Ausschluss jeglicher Gewaltanwendung verfolgt.“ (RN 578)
„Eine Partei kann auch dann verfassungswidrig sein, wenn sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele ausschließlich mit legalen Mitteln und unter Ausschluss jeglicher Gewaltanwendung verfolgt.“ (RN 578)
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"Das Parteiverbot stellt gerade auch eine Reaktion auf die von den Nationalsozialisten verfolgte Taktik der ‚legalen Revolution‘ dar…“
Die NPD wurde lediglich nicht verboten, weil sie schlicht irrelevant (zu klein) war und ist. Ihre Inhalte allerdings sind verfassungswidrig!