Danke für die Korrektur. Es bleibt: Die undankbare und teure Aufgabe wird vom Großen (Land) an den Kleinen (Kommune) delegiert, und der Kleine kann es nur falsch machen.
Wenn der Veranstalter die Stadt eigne GmbH ist, berichten alle an den gleichen Stadtkämmerer, richtig?
VStättVOv 43 "hat der Betreiber [...] mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste, ein Sicherheitskonzept aufzustellen"
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VStättVOv 43 "hat der Betreiber [...] mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste, ein Sicherheitskonzept aufzustellen"