Die Kommunikation von #Merz und #Dobrindt bleibt abenteuerlich. Dobrindt beruft sich Mittwoch explizit auf Art. 72 AEUV; umgangssprachlich Notlage. Merz erzählt das Gegenteil. Die Aussage „kein Alleingang“ und im „Einklang mit EU-Recht“ passen nicht zusammen.
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/merz-bruessel-100.html
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Letztlich werden das Gerichte entscheiden; bis dahin werden aber erstmal Fakten geschaffen: (09.05.25) https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/zurueckweisungen-grenzen-ausnahme-weisung-europarecht-thym 3/x
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