Mein Arbeitgeber hält es für selbstverständlich, dass ich die Kosten für eine Fortbildung in Höhe von 1500€ vorstrecke.
Erstattet wird dann gegen Vorlage der Teilnahmebescheinigung im Anschluss an die Fortbildung - welche Ende 2025 stattfinden wird.
Ist das bei Euch auch so?
Erstattet wird dann gegen Vorlage der Teilnahmebescheinigung im Anschluss an die Fortbildung - welche Ende 2025 stattfinden wird.
Ist das bei Euch auch so?
Comments
„Ja, aber was machen wir, wenn wir sie nicht fortbilden und sie bleiben?“
Alle Kosten vorstrecken. Rückzahlung nur, wenn 6 Monate nach Erhalt 144 Stunden RD absolviert wurden (dann aber auch Übernachtung und Fahrtkosten).
Aber wie der #Rettungsdienst für 25 km Fahrt ins Asklepios Klinikum #Brandenburg ohne jegliche medizinische Betreuung auf 1.000 € Rechnungsbetrag kommt (40€ je km) - vlt. kannst Du als Experte eine Erklärung liefern.
Vorgesetzter ruft an, bespricht mögliche Termine und dann wird gebucht und bezahlt der AG alles und fertig.
Mir wurde seitens des Arbeitgebers weder der Meisterbrief noch der technische Betriebswirt bezahlt, allerdings wollte ich diese Fortbildungen auch für mich machen.
Rechnung einreichen, nix selbst zahlen.
Nicht mal den NA-Kurs haben sie bezahlt, obwohl es ne offizielle Notarztrotation gab (wo man ihn natürlich braucht).
Hat natürlich nie einer geklagt.
Das geht dann auch mit erstaunlich wenig Nervfaktor einher (außer natürlich das Vorstrecken), die Erstattung geht sehr flink.
Jammern auf hohem Niveau. 🥲
Ich stelle fest - woanders ist es noch viel schlimmer. Meine Meinung: Fortbildungen sollten vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Und zwar komplett.
Weiterbildung - Qualifikation die Firma und sich selbst weiterzubringen.
Weiterbildung bezahlen wir natürlich komplett voraus, der Arbeitnehmer muss nur zum Kurs.
Fortbildung würde ich unterbinden - ich brauche jede*n im Team.
Also Verfahrensingenieur*innen im Raum Berlin, auch Studienabgänger*innen: Wir suchen! Thema Adsorption und Wasserstoff.
Alle Weiterbildungen inkl Aufenthalt und Anfahrt (falls nötig ) zahlt der Arbeitgeber
Es gibt sogar Leute die nur dafür da sind um zu sagen wann wer welche Fortbildungen zu machen hat.
Wenn der Wunsch von MA ausging: Verhandlungssache, meist finanziert AG vor & behält sich Rückzahlung bei Austritt innerhalb von Zeitraum X vor.
Was ich vorstrecke, sind die Kosten für Hotel und Verpflegung. Gibt es aber schnell zurück - Reisekostenabrechnung per App.
Arbeiten bei der #Bahn. Ist nicht alles schlecht.
Muss ja auch ne korrekte Rechnung gestellt werden. Etc.
Ist deine Fortbildung zufällig auch in Amsterdam? 😄
Ich finde es einfach nur aufwendig und nervend, weil ich muss ja dann wieder ein Formblatt ausfüllen und kontodaten etc. angeben, um dann das Geld für die Fortbildung zu bekommen.
Fortbildungskosten werden von meinem Arbeitgeber grundsätzlich nicht übernommen.
AFAIK recht unbürokratisch.
Bei meinem AG buche ich über ein Portal alles auf Firmenkarte. Als es letztens nicht ging und ich anbot, 180€ vorzustrecken, wurde mir eigens eine temporäre Kreditkarte ausgestellt.
Dafür würde ich dazu auch nicht an 2 Freitagen im Monat je 2 Stunden ein Jahr lang freigestellt, sondern würde Minusstunden machen.
FoBi mache ich somit nicht.
Reisekosten werden erstattet
Hier kriegt man nichts an FoBi Kosten. Nur die Pflicht-Buchstabenkurse (die zum NEF fahren obligat sind).
In meiner alten Klinik: ganze 300€ alle 3 Jahren.
Dit is Berlin.
Also ich wäre froh wenn ich 1500€ Ende des Jahres bekommen würde 😅
Eine Kollegin ist in der Psychiatrie, die bekommen einfach alles erstattet. Plus Verpflegungspauschale 😅
nein. wir haben ein eigenes Weiterbildungs-Portal, auf dem jede Mitarbeitende selbstständig Weiter- und Fortbildungen buchen kann. Nach Freigabe der Führungskraft ist gebucht - ohne private Kreditkarte oder ähnlichen Käse.
Grüße aus der Physiotherapie.
(Musste bis jetzt allerdings so weit im Voraus nur eine Anzahlung leisten, den Rest dann nach Abschluss der FoBi auf Rechnung an den AG)
Ich als Arbeitgeber lasse mir zunächst Fortbildungswünsche vorlegen, segne sie ab und die Angestellten buchen mit Rechnung an mich.
Als Angestellter stimmt mein Arbeitgeber Pflicht-Fortbildungen terminlich mit mir ab, Wunsch-Fortbildungen wie oben beschrieben.
Wir verrechnen immer NACH Kurs.
Wie bei einer privaten Krankenversicherung, um ein Beispiel zu nennen.
Teilnahme und Zahlung müssen nachgewiesen werden.
Dafür dauert die Auszahlung dann nochmal 2-3 Monate zusätzlich.
Teils zahlt der AG die FoBi vorweg.