Bei der elektronischen Patientenakte #ePA ist ein Zugriff von Ermittlungsbehörden nicht auszuschließen (es gibt kein Beschlagnahmeverbot).
Damit ist die ärztliche Schweigepflicht ausgehebelt.
Wenn Menschen sich nicht mehr auf die ärztliche Schweigepflicht verlassen können,
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Damit ist die ärztliche Schweigepflicht ausgehebelt.
Wenn Menschen sich nicht mehr auf die ärztliche Schweigepflicht verlassen können,
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Comments
Die Schweigepflicht ist eine Schweigepflicht. Egal, ob ihr Ärzt*innen fen Inhalt mündlicj, telefonisch, elektronisch, schriftlich, per Rauchzeichen oder über Tattoos auf der Haut eurer toten Gegner weiterreicht: Das darf niemand einfach verwerten.
Ich bin ein Befürworter der ePA und hatte meine schon vor Pflicht
Prinzipiell sinnvoll, weil sie Prozesse vereinfachen und Fehler verhindern kann. Auch die Nutzung anynomisierter Daten für die Forschung könnte die Behandlung seltener Erkrankungen langfristig verbessern. Aber das Risiko....
Das ist fatal für psychisch instabile Menschen. Ohne Therapie droht ihnen eine Destabilisierung.
https://www.arzt-wirtschaft.de/recht/datenschutzrecht/kann-der-staat-auf-die-elektronische-patientenakte-zugreifen
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Das ist ein fatales Signal! Psychisch kranke Straftäter müssen ihren Ärzten vertrauen können und benötigen eine geeignete Therapie!
https://www.l-iz.de/leben/faelle-unfaelle/2025/01/kommentar-zum-register-fuer-psychisch-auffaellige-menschen-gehts-noch-carsten-linnemann-613138
Könntest du da irgendwann mal was zu schreiben?
https://bsky.app/profile/rumhirschen.bsky.social/post/3lo45eouw2s2i
Kommt mir dabei jedenfalls in den Sinn.
Die psychiatrische Versorgung ist in D sowieso unterbelichtet
Bekannte hat Angst in den Krankenstand zu gehen
Hat Angst die Arbeit zu verlieren
Die Akte selbst ist versichertengeführt. Das ist richtig. Aber befüllt wird sie durch Ärzt*innen. Dadurch ist der Inhalt dennoch durch die Schweigepflicht geschützt. Wie eine Papierakte beim Arzt.
Das ist nur Panikmache, die seit Monaten rumgeistert.
Mam weiß also nicht einmal, woher das Gerücht kommt...
https://www.bundestag.de/resource/blob/950194/0534915f20321a795afcfc91dcdd336d/WD-7-021-23-pdf.pdf
Wenn der schon Bedenken äußert, würde ich glaube ich auf den hören. Just my 2 cents.
Und das z.b. der Black-Rock-Fritze während des Wahlkampfes sagte, dass diverse Gruppen wie z.b. Bprgergeldempfänger oder EU-Rentner die ePat nutzen müssen.
Ich traue dem Staat nicht mal so weit, dass er sie nicht gewinnbringend verkauft.
Wenn die ePA sicher Ende-zu-Ende-verschlüsselt WÄRE, hätte nur der Patient den Schlüssel, und nur dieser könnte den Zugriff ermöglichen.
Wenn die KK das auch kann, kann die ePA EzEv sein, IST ABER UNSICHER.
Wenn das nicht immer nur alleine der Patient ist, GIBT ES KEINE DATENSICHERHEIT. Siehe das, was gerade in den USA passiert. Staat = Unsicher.
Nur mit Userkontrollierter EzE-Verschlüsselung kann man die Daten unabhängig von Gesetzesänderung verschlüsselt und damit sicher halten.
Dazu müsste der Patient abgeleitete Schlüssel erstellen können, ...
Alles andere ist in Bezug auf Sicherheit Augenwischerei.
Und Pseudonyme bringen da Null Sicherheit mit sich, weil man die Daten trotzdem zuordnen kann.
Dann wird sie sich eh nicht durchsetzen.
Die von dir genutzte KI erzählt da Mist. Das war die Regelung des letzten Gesetzentwurfs, das gilt so inzwischen nicht mehr.
Die fein granularen Einstellungen wurden abgeschafft (mMn leider)
Aber selbstverständlich kann ich weiterhin einstellen, dass Ärzte keinen Zugriff haben oder sie komplett blockieren
Ist ja recht umfangreich, das Ganze.
Wie weit wird unser Staat gehen?
Vertrauen ist zumindest kaum da.