Gerade 15 Minuten mit der Verkäuferin im Rewe diskutiert und erklärt, dass es gewohnheitsrechtlich anerkannt ist, dass Menschen 1 Scheibe Lyoner an der Wurtstheke bekommen. Ihr Einwand, dass der Anspruch mit Erlangung der Volljährigkeit erlischt, ist m.E. willkürlich und haltlos.

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