Gerade 15 Minuten mit der Verkäuferin im Rewe diskutiert und erklärt, dass es gewohnheitsrechtlich anerkannt ist, dass Menschen 1 Scheibe Lyoner an der Wurtstheke bekommen. Ihr Einwand, dass der Anspruch mit Erlangung der Volljährigkeit erlischt, ist m.E. willkürlich und haltlos.
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Aber darüber berichten die Systemmedien natürlich nicht.
Wenn neben mir ein Kind eine Wurstscheibe bekommt, mache ich große Augen und sage "Ohhhh ... Wurst".
Kindchenschema zieht auch noch mit 58.
Juristische Argumente sind flexibel einzusetzen, die bilden sich ihren Kontext selber.
Bärchenwurst ->bis 16 Jahre? 😊