Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass der Widerruf des Lehrauftrags von @baharaslan.bsky.social rechtswidrig war.
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/62_231218/index.php
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Comments
Muss man bei nächster Gelegenheit dann doch noch zum BVerfG gehen.
Gut so.
Die Lehrtätigkeit wird sie eh nicht wieder aufnehmen.
Obwohl die Äußerung auf Tatsachen und Erfahrungen beruht.