Nichts deutet im Fall von München auf ein Versäumnis der Behörden vor der Tat hin. Nach allem, was man (mit ausreichender Kenntnis des Migrationsrechts) liest, hätte der Verdächtige zu keinem Zeitpunkt abgeschoben werden können (bzw. dürfen). Auch die Tat selbst war in keiner Weise absehbar.

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