Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 21.01.25 bestätigt, dass der sächsische Verfassungsschutz den AfD Landesverband Sachsen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf.
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1083988

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