Staatliche Stellen haben letztes Jahr jede Sekunde abgefragt, wem eine Telefonnummer gehört. Die Bundesnetzagentur verlangt jetzt, dass Anschlussinhaber einen Personalausweis vorlegen. Das Innenministerium hatte eine solche Überprüfung ausgeschlossen. https://netzpolitik.org/2024/bestandsdatenauskunft-2023-bundesnetzagentur-schaltet-pseudonyme-mobilfunk-anschluesse-ab/

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