
bechtolsheim.bsky.social
Ökologisch-demokratisch engagierter Realist. Für Volksabstimmungen, siehe GG20. Für eine Anpassung unseres Wirtschaftssystems an die Realitäten. Fossilen Subventionen in 10%/a abschaffen. Planbar. Tobintax. Lohnsteurer runter, CO²-Steuer rauf
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Volksabstimmungen - wie keine Demokratie - schützen nicht vor Fehlentscheidungen - diese haben aber sehr begrenzte Tragweite. Weil es eben nur 1 Gesetz ist; weil verfassungsmäßig bedenkliche Themen vorher abgewiesen werden.
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...Ergänzung & Belebung des Parlaments.Auch i. d. Schweiz - Musterland für diesesGesetzgebungsverfahren - werden nur1%allerGesetze so verabschiedet!Volksvertreter wissen aber:wenn sie ihreEntscheidungen nicht vermitteln/gegen d.Wähler durchbringen wollen, müssen sie wirksamen Widerstand befürchten.
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Ff: Abstimmungen sind in D nur auf Bundesland möglich, und sind dort über Durchführungsgesetze streng geregelt; bspw. wird die Zulässigkeit gepfüft - also Vereinbarkeit mit den Verfassungen (GG/Land), und Beratung mit dem jew. Parlament nach jeder erfolgreich genommenen Stufe. Es ist auch nur eine
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Wichtig zu unterscheiden:REFERENDEN-wie Brexit;sie werden von d.Regierung initiert, es gibt nurEINEAbstimmung (wie bei Wahlen). VOLKSABSTIMMUNGEN: a)3stufiges Gesetzesverfahren, (Initiative,Begehren, Entscheid)welches sich b) über2-3Jahre hinzieht - schwierig f.Populismus.c) ist im GG20.2 geregelt,
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Per Volksabstimmungen als Landesebene richtungsweisende Reformgesetze durchsetzen. Pariser klimaabkommen-Verdtösse zur Ahndung bringen. Ausloten, wie Haftung von Ministern geschärft werfen kann. - Volksabstimmungen stärken Zivilgesellschaft/verhandeln neuen Grundkonsens
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😅