ma-krse.bsky.social
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Was genau?
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Man kommt nie an! Es geht weiter! Das Ziel bleibt die Unruhe
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Es könnte die eventuell letzten personalisierten sympisantisch orientierten Wähler überzeugen für die Kranken Kinder zu spenden!!!! Weil es die es brauchen!!!
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Meinet wegen. Gesetz ist aber auch nicht gleich Verbot. Nur am Rande.
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Ja genau richtig. Und nach 24:00 Uhr sind die Eltern im öffentlichen Raum( Parks,Straßen und Plätze) verantwortlich und in der Pflicht ihr Kind zu beaufsichtigen und für deren Sicherheit zu sorgen. Habe ich bei den 18 jährigen Wahlberechtigen nicht....
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Stimmt im Detail so nicht...
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Aber bitte nicht nur die süßen Äpfel aussuchen, auch die werden faulig und dann hat man den Salat...
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Bundestagswahlen mit 16...
Dann bitte auch im Gleichklang die Geschäftsfähigkeit,
Das Jugendstrafgesetz,
Ausgangssperre im JuschG, usw. anpassen. Denn wer mitbestimmen soll in und über die Gesellschaft und deren politischer Ausrichtung,
der kann auch länger als 24:00 Uhr auf der Straße sein.