„Zwei Grundprinzipien eines gerechten Strafverfahrens verletzt – verheerender kann die verfassungsrechtliche Lehrstunde aus Karlsruhe für SPD und Union kaum ausfallen. Sechs, Setzen!" Mein Kommentar zur heutigen #BVerfG - Entscheidung:
#Wiederaufnahme
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-bverfg-urteil-wiederaufnahme-strafverfahren-verfassungswidrig-suliak/
#Wiederaufnahme
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Comments
Der Rechtsgrundsatz "Ne bis in idem" (=nicht zweimal in gleicher Sache) war ausgiebig und hinlänglich kommentiert und dargelegt.
Wenn Urteil in letzter Instanz-so ist das Verfahren abgeschlossen!
BVerfG hat gut geurteilt!